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Strassenverkehr: Fahrtüchtigkeit und starke Schmerzmittel


Kraftfahrer benötigen für die Teilnahme am Straßenverkehr körperliche und geistige Fitness. Die Frage, wie es um die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und das Reaktionsvermögen von Schmerzpatienten bestellt ist, wird kontrovers diskutiert. Denn sowohl starke Schmerzen als auch die Einnahme von starken Schmerzmitteln können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. In Deutschland regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung, unter welchen Voraussetzungen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben ist.

Schmerzempfindungen sind vielfältig und jeder Mensch nimmt sie unterschiedlich wahr. Manchmal sind sie nur unangenehm und kaum spürbar vorhanden. Starke Schmerzen können dagegen unerträglich werden und uns die Sinne rauben. Das lenkt ab und vermindert die Konzentration und somit auch die Fahrsicherheit. Nicht nur die geistige Leistungsfähigkeit kann durch starke Schmerzen herabgesetzt sein, immobilisierende Schmerzen beeinträchtigen die Beweglichkeit und damit auch das Autofahren – wenn z. B. starke Nackenschmerzen den Schulterblick beim Ausscheren unmöglich machen. Die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist dann – zumindest vorübergehend – nicht mehr gegeben.

Mobilität trägt in unserer Gesellschaft erheblich zur Lebensqualität bei. Für manche ist das Autofahren sogar mit einem bestimmten Lebensgefühl verbunden und steht für Unabhängigkeit und Freiheit. Darüber hinaus sind viele auf ihren fahrbaren Untersatz angewiesen und in vielen Berufen geht nichts ohne Führerschein. Berufskraftfahrer müssen vor dem Hintergrund ihrer besonderen Verantwortung, wenn sie schwere Fahrzeuge, gefährliche Güter oder Personen befördern, höhere Anforderungen an die Fahrtauglichkeit erfüllen – auch wenn dies das Aus für den Arbeitsplatz bedeuten kann.

 

OPIOIDE – BEI STARKEN CHRONISCHEN SCHMERZEN

Wenn starke Schmerzen längere Zeit anhalten, kann dies sowohl die körperliche als auch die geistige Leistungsfähigkeit der Betroffenen einschränken. Bei chronischen Schmerzerkrankungen wie Rückenschmerzen, rheumatischen Schmerzen oder Tumorschmerzen sind Patienten langfristig auf die Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen. Es hat sich herausgestellt, dass sowohl bei akuten z. B. nach einer Operation oder Verletzung – als auch bei chronischen Schmerzen eine rechtzeitige, effektive Behandlung von Vorteil sein kann. Hierbei können auch starke Schmerzmittel wie die Opioide zum Einsatz kommen. Ein ungewünschter Nebeneffekt: Opioide können die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Denn zu den Nebenwirkungen einer Opioidtherapie können Müdigkeit, Schwindel und Benommenheit zählen. Einige dieser Begleiterscheinungen, wie z. B. Übelkeit und Erbrechen, treten besonders am Anfang einer Opioidtherapie auf. Sie lassen mit der Zeit deutlich nach oder verschwinden ganz, wenn der Körper sich an das Medikament gewöhnt hat.

 

OPIOIDE – BETÄUBUNGSMITTEL UND FAHRTÜCHTIGKEIT

Laut Fahrerlaubnis-Verordnung bedeutet die Anwendung von Betäubungsmitteln, zu denen auch die Opioide zählen, eine Einschränkung, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben kann. Allerdings kann individuell geprüft werden, ob die Fahrtüchtigkeit bei der Einnahme von Opioiden dennoch gegeben ist. Denn es ist möglich, bestimmte Defizite auszugleichen. Dies kann laut der Verordnung durch eine besondere Veranlagung, durch Gewöhnung oder besondere Verhaltensweisen gegeben sein. Kurz gesagt: Es gibt kein generelles Fahrverbot für Patienten, die starke Schmerzmittel einnehmen. Ob und wie sich eine Schmerzbehandliung mit Opioiden auf die Fahreignung auswirkt, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab: Neben einer stabilen Opioiddosierung spielen das Alter, zusätzliche Erkrankungen, die Einnahme von weiteren Arzneimitteln, aber auch das Fahrtraining dabei eine Rolle.

 

OPIOIDE – AUF DIE STABILE EINSTELLUNG KOMMT ES AN

Patienten, die starke Schmerzmittel einnehmen, müssen gemeinsam mit ihrem Arzt klären, ob sie die Voraussetzung für eine Fahreignung mitbringen. Neben einer guten körperlichen oder geistigen Verfassung müssen die verordneten Medikamente zuverlässig eingenommen werden und ein stabiler Therapieverlauf erreicht sein. Der Arzt ist verpflichtet, seinen Patienten darüber aufzuklären, wie sich die Einnahme der Schmerzmittel auf die Fahrtüchtigkeit auswirken kann. Die stattgefundene Aufklärung des Patienten zu möglichen Beeinträchtigungen sollte dokumentiert werden.

 

Patienten, die eine Schmerztherapie mit Opioiden erhalten, dürfen bei diesen Risikofaktoren nicht ans Steuer:

  • während der Einstellungsphase zu Beginn einer Opioid-Therapie
  • bei Veränderung der Opioid-Dosierung
  • bei der Einnahme von schnellwirksamen Opioiden, z. B. in Tropfenform
  • bei einem Wechsel auf ein anderes Opioid
  • bei einem schlechten Allgemeinzustand
  • bei Alkoholgenuss

Unabhänig davon, ob jemand grundsätzlich über eine Fahreignung und damit Lizenz zum Autofahren verfügt, ist jeder Verkehrsteilnehmer vor Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, sich über seine aktuelle Fahrsicherheit im Klaren zu sein: Alkoholgenuss, akute Erkrankungen wie Grippe, unkontrollierte Allergien wie Heuschnupfen oder Asthma oder die Einnahme weiterer Medikamente können die Fahreignung beeinträchtigen.

M-N/A-DE-10-20-0002

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