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Betäubungsmittel auf Rezept


Starke Schmerzmittel unterliegen teilweise dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wie zum Beispiel fast alle Opioide. Das BtMG regelt, welche Substanzen und Arzneimittel zu den Betäubungsmitteln (BtM) gehören und wie damit umzugehen ist. Es schreibt unter anderem vor, dass der Arzt für diese Medikamente ein spezielles Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) ausfüllen muss. Der Arzt darf pro Monat eine bestimmte Höchstmenge bei der Verschreibung von BtM nicht überschreiten. So soll unter anderem verhindert werden, dass BtM missbräuchlich verwendet werden.

Zum BtMG gehören ergänzende Verordnungen, die bestimmte Aspekte im Umgang mit BtM festlegen, wie zum Beispiel die BtMVerschreibungsverordnung (BtMVV). Hierin finden sich konkrete Bestimmungen, so zum Beispiel für das Reisen mit Betäubungsmitteln im Gepäck. Das BtMG schreibt genau vor, welche Betäubungsmittel von einem Arzt oder Zahnarzt verschrieben werden dürfen, zum Beispiel bestimmte Opioide, die in der Schmerztherapie zum Einsatz kommen. Ebenso listet das BtMG auch die Betäubungsmittel auf, die nicht verschrieben und auch nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die strengen Regeln im Umgang mit BtM sollen verhindern, dass diese in falsche Hände geraten und missbräuchlich verwendet werden. BtM besitzen ein Suchtpotential, das zu körperlicher und psychischer Abhängigkeit sowie entsprechenden Entzugserscheinungen führen kann. Um dieser Problematik zu begegnen, ist unbedingt die korrekte Anwendung von Opioiden zur Schmerztherapie erforderlich. Das setzt voraus, dass Patienten sich akribisch an die Empfehlungen des Arztes zur Anwendung halten und insbesondere am Ende der Therapie das Medikament auszuschleichen.

 

STARKE SCHMERZMITTEL IN DER MODERNEN SCHMERZTHERAPIE

Für die Schmerztherapie stehen verschiedene Arzneimittel zur Verfügung, die ihre schmerzlindernde Wirkung auf unterschiedliche Art und Weise enthalten. Je nach Schmerzart und Schmerzstärke wird der Arzt das am besten geeignete Schmerzmittel – im Fachjargon Analgetikum – verschreiben. Nicht-Opioide werden vorwiegend bei leichten bis mäßigen Schmerzen eingesetzt. Viele dieser Medikamente sind in der Apotheke ohne Rezept erhältlich. Eine weitere Klasse von Schmerzmitteln bilden die Opioide. Opioide stehen in unterschiedlichen Darreichungsformen zur Verfügung, z. B. Tabletten mit verzögerter Wirkstoff-Freisetzung (Retard-Tabletten), schnell wirksame Tropfen oder Langzeit-Pflaster für eine kontinuierliche Dosierung über die Haut.

Sowohl freiverkäufliche, als auch verschreibungspflichtige Analgetika können bestimmte Nebenwirkungen aufweisen, sodass eine sorgfältige Abwägung und Aufklärung durch den Arzt und/oder Apotheker vor der Einnahme durchgeführt werden sollte.

 

WENN STARKE SCHMERZMITTEL WIRKUNG ZEIGEN

Die schmerzreduzierende Wirkung der Opioide auf das zentrale Nervensystem kann zu Beginn der Therapie unterschiedliche Nebenwirkungen, unter anderem gastrointestinale und psychiatrische Nebenwirkungen auslösen Einige davon, wie zum Beispiel Übelkeit und Schwindel können im weiteren Verlauf verschwinden. Auch Verstopfung ist ein nicht erwünschter Nebeneffekt, der meist erst später auftritt und in der Regel durch verdauungsfördernde Mittel ausgeglichen werden kann. Sobald die Schmerztherapie nicht mehr notwendig ist, wird der Arzt die Dosierung schrittweise reduzieren. Das kontrollierte Ausschleichen ist notwendig, damit sich der Körper langsam wieder an das Leben ohne Schmerzmedikament gewöhnt.

 

SO VERORDNET DER ARZT BETÄUBUNGSMITTEL

Viele, vor allem starke Schmerzmittel, darf der Apotheker nur gegen ein Rezept vom Arzt aushändigen. Das spezielle BtM-Rezept muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten
  • Eindeutige Arzneimittelbezeichnung
  • Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm, Milliliter oder Stückzahl
  • Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosis oder dem Vermerk „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn der Patient eine entsprechende Anleitung erhalten hat
  • Name, Anschrift, Telefonnummer und Berufsbezeichnung sowie die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes

Das BtM-Rezept muss in der Apotheke vorgelegt werden. Dies können Dritte, z. B. Angehörige oder Mitarbeiter eines Pflegeteams im Auftrag tun, am besten unter Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Patienten.

 

M-N/A-DE-09-23-0007



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