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Reisen mit Betäbungsmitteln im Gepäck


Wer regelmäßig auf starke Schmerzmittel, wie z. B. Opioide, angewiesen ist, sollte vor dem Auslandsurlaub die Zusammenstellung seiner Reiseapotheke unbedingt mit dem Arzt besprechen. Denn mit Arzneimitteln im Gepäck, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind einige Vorschriften zu beachten. Und die unterscheiden sich von Land zu Land. Beglaubigte Bescheinigungen sind das A und O, wenn es mit Opioiden in die Ferne gehen soll. Ein Tipp für Flugreisende: Wer Medikamente im Flugzeug transportieren möchte, sollte sie mit ins Handgepäck nehmen.

Chronische Schmerzen können dazu führen, dass Patienten langfristig auf die Einnahme starker Schmerzmittel angewiesen sind. Sonst droht ein Teufelskreis. Betroffene schränken aufgrund der Schmerzen ihre Aktivitäten ein, ziehen sich zurück. Dann ensteht Raum für unangenehme Gefühle wie Angst, Stress und Frust, die das Schmerzempfinden verstärken. Wenn jede Aktivität schmerzt, tut der Mangel an Bewegung sein Übriges. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, kann bei starken chronischen oder bei akuten Schmerzen eine rechtzeitige Behandlung mit starken Schmerzmitteln wie den Opioiden von Vorteil sein. Welches Schmerzmittel geeignet ist, hängt unter anderem von der Schmerzart ab. Denn die sogenannten Nozizeptiven Schmerzen entstehen durch die Reizung von Schmerzrezeptoren.

Bei den Neuropathischen Schmerzen sind die Nerven, die den Schmerz weiterleiten, selbst in Mitleidenschaft gezogen. Bei Rückenschmerzen oder Tumorschmerzen können beide Schmerzformen zusammenkommen. Dann handelt es sich um gemischte Schmerzen. Je nach Schmerzarzt greifen Medikamente mit verschiedenen Wirkmechanismen. Neben der Einnahme von Medikamenten sind gute Laune und Ablenkung bewährte Mittel, um Schmerzen auszublenden – gute Gründe auch mal wenn möglich einen der berühmten Tapetenwechsel in Angriff zu nehmen. Damit das Betäubungsmittelgesetz nicht zum Reisehindernis wird, müssen Patienten bei Auslandsreisen mit Opioiden im Gepäck einige Regeln beachten.

 

GEWUSST WO – EINFUHR VON BETÄUBUNGSMITTELN

Die Aussichten auf Urlaub beflügeln und die Schmerzen können durchaus in den Hintergrund treten. Patienten, die auf Opioide angewiesen sind, müssen einen entsprechenden Vorrat mit ins Reisegepäck nehmen. Ärzte dürfen Betäubungsmittel (BtM) für den Reisebedarf über einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Bei Reisen ins Ausland greifen allerdings Bestimmungen, die sich je nach Reiseziel unterscheiden, und z. B. für die Einfuhr von BtM Höchstmengen vorschreiben. Grundsätzlich dürfen BtM nur für den eigenen Bedarf und für die Dauer der Reise mitgeführt werden, wenn der Arzt sie verordnet hat. Wer ins EU-Ausland in die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reist, benötigt für die Ein- und Ausfuhr eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt. Damit ist es nicht getan: Die ärztliche Bescheinigung muss vor Antritt der Reise von der zuständigen Landesbehörde beglaubigt werden. Je nach Bundesland sind damit unterschiedliche Stellen beauftragt, häufig die Gesundheitsämter. Zur Bescheinigung sollte eine Übersetzung vorliegen – in Englisch oder der Landessprache.

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gelten für die Mitnahme von BtM je nach Land eigene Regeln. In solchen Fällen sollten die Bedingungen über die Ein- und Ausfuhr am besten vorab mit der jeweiligen diplomatischen Vertretung geklärt werden. Die internationale Kontrollstelle für Betäubungsmittel INCB (International Narcotics Control Board) informiert über internationale Bestimmungen in ihrem "Leitfaden für Reisende".

 

GEWUSST WIE – RICHTIG AUF DIE REISE VORBEREITEN

Patienten, die während der Behandlung mit Opioiden ins Ausland reisen wollen, müssen sich gut vorbereiten.

 

5 Tipps für unterwegs, damit der Start in den Urlaub nicht in Stress ausartet:

  • Stress fördert das Schmerzempfinden – für alles genug Zeit einplanen
  • Wer mit dem Auto verreisen möchte, sollte mit seinem Arzt über die Fahrtüchtigkeit sprechen
  • Vor Abreise überprüfen: Ist allles dabei? Medikamente, beglaubigte Bescheinigung mit Übersetzung, Beipackzettel, Notfallkontakte
  • Bei Flugreisen Medikamente zusammen mit den Bescheinigungen gut zugänglich im Handgepäck verstauen
  • Zeitverschiebungen bei der Einnahme der Medikamente beachten

 

GEWUSST WAS – DIE REISEAPOTHEKE RICHTIG AUSRÜSTEN

Ungewohnte Speisen, extremes Klima am Urlaubsort oder ein schaukelndes Kreuzfahrtschiff stellen den Körper vor besondere Herausforderungen. Der reagiert oft mit Übelkeit, Durchfall oder hohem Fieber. Die Ausstattung der Reiseapotheke mit Medikamenten, die je nach Reiseziel und geplanten Urlaubsaktivitäten notwendig werden könnten, sollten Schmerzpatienten unbedingt vorab mit dem Arzt besprechen. Denn nicht jedes Medikament eignet sich für die Kombination mit starken Schmerzmitteln. Der Arzt kann weiterhelfen, auch mit Empfehlungen für Bezug auf bestimmte Reiseimpfungen. Viele Medikamente vertragen keine hohen Temperaturen, das heißt bei der Hotelbuchung schon darauf achten, dass eine Klimaanlage oder ein Kühlschrank vorhanden ist.


M-N/A-DE-10-20-0002

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